Leistungen


Behandlungspflege nach SGB V (Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung)

z.B.:

  • Injektionen
  • Kompressionsverband
  • Wundversorgung
  • tägliches Verabreichen von Medikamenten bzw. Herrichten einer Wochenmedikamentenbox
  • Messen von Blutzucker oder anderen Vitalzeichen
  • Augentropfen verabreichen
  • Infusionsgabe
  • Blasenkatheterversorgung
  • Portversorgung nach ärztlicher Anordnung
  • Pflege nach ambulanten und stationären Operationen

Pflege nach SGB XI (Kostenübernahme durch Ihre Pflegeversicherung)

z.B.:

  • Körperpflege/ Ganzkörper-, Teilkörperwäsche/ Duschen/ Baden/ Haarwäsche
  • Unterstützung bei Umlagerungen im Bett
  • Zubereiten von Mahlzeiten/ Essen auf Rädern
  • Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung
  • Aktivierende Pflege unter Einbeziehung der Ressourcen um Restselbstständigkeit zu erhalten und zu fördern

Hauswirtschaftliche Hilfe (Kostenübernahme durch Ihre Pflegeversicherung)

z.B.:

  • Wohnungsreinigung und Hausordnung
  • Einkäufe
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Spaziergänge
  • Vermittlung von Fußpflege, Friseur und Essen auf Rädern

 



Solange wie möglich selbstständig zu Hause leben...


Sie haben als Angehörige keine Zeit, beispielsweise Ihre Eltern bei bestimmten Verrichtungen des täglichen Lebens zu unterstützen?  Dann vereinbaren Sie mit uns einen Termin und initiieren, dass unser Pflegedienst zuverlässig die benötigte Unterstützung erbringt. Denn frühzeitige Inanspruchnahme von "Fremdleistungen" fördert die Eigenständigkeit in der eigenen Wohnung. Und zusätzlich zu der eigentlichen Leistung wird gleichzeitig sozialer Kontakt und Kommunikation geboten.

Vorstehend sehen Sie die verschiedenen Unterstützungsangebote mit den unterschiedlichen Inhalten. Bei Pflegegrad "1" bis "5" übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die sogenannten "niedrigschwelligen Betreuungsangebote" mit monatlich 125,00 Euro als Sachleistung.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich über den Service und die Kosten.